"Keine Diskriminierung". Le ministre de la Justice, François Biltgen, au sujet du mariage homosexuel

Revue: Der Ministerrat hat vorletzte Woche den Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der homosexuellen Paaren die zivile Ehe ermöglichen soll. Warum gerade jetzt?

François Biltgen: Weil wir das so in der Regierungserklärung vorgesehen haben, und weil ich als Justizminister auch angetreten bin, um Reformen zu machen und zwar so schnell wie möglich. Die Opposition bezeichnet mich als "Turbominister", ich hingegen sehe das als Kompliment.

Revue: Wurde der Zeitpunkt so kurz vor der Sommerpause bewusst gewählt, um mögliche Diskussionen elegant im Sommerloch verschwinden zu lassen?

François Biltgen: Nein. Denn die Diskussionen fangen ja erst an, wenn das Projekt auf dem Instanzenweg ist. Und es ist auch richtig, wenn über diese Dinge diskutiert wird.

Revue: Luxemburg ist das achte Land in der EU, das die Homo-Ehe legalisieren will. Es gibt allerdings Unterschiede in der Gesetzgebung zu Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien und Schweden...

François Biltgen: Was die anderen Länder in ihrer Gesetzgebung verankert haben, interessiert mich nur am Rande. Wir machen Gesetze für Luxemburg. Wenn wir darauf warten würden, dass alle EU-Länder ein Gesetz machen, würde dies zu lange dauern.

Revue: Während In Spanien beispielsweise gleichgeschlechtliche Paare auch heiraten dürfen, wenn einer der Partner aus einem Land stammt, in dem die Homo-Ehe verboten ist, sieht der Luxemburger Gesetzesentwurf dies nicht vor. Warum?

François Biltgen: Das ist in der Tat eine Frage des internationalen Privatrechts. Wir machen ein Gesetz für Luxemburg und nicht für Europa, und deshalb möchten wir hier auch keine Verwicklungen provozieren.

Revue: Hier müssen Sie sich aber den Vorwurf der Diskriminierung auf Grund der Nationalität eines Partners gefallen lassen...

François Biltgen: Wenn es denn eine Diskriminierung sein sollte, würde ich mir den Vorwurf gefallen lassen - es ist aber keine Diskriminierung. Weil wir uns hier im nationalen Rechtsraum bewegen und leider keine europäische Vereinheitlichung haben. Wir können uns nicht dem nationalen Recht eines anderen Landes substituieren. Wir machen keine Diskriminierung, wir wenden schlichtweg ganz klar das aktuelle internationale Privatrecht an.

Revue: Ansonsten gelten die gleichen Rechte und Pflichten für homosexuelle Ehen genau wie für heterosexuelle Ehen?

François Biltgen: Ja. Absolut.

Revue: Die so genannte Vaterschaftsvermutung gilt nicht bei gleichgeschlechtlichen Ehen. Was bedeutet das?

François Biltgen: Das bedeutet, dass wir einen Unterschied machen zwischen sozialen Rechten und biologischen Fakten. Ganz klar ist, dass wir nicht vorsehen, dass man durch eine gleichgeschlechtliche Heirat übertragener Weise Vater oder Mutter eines Kindes eines anderen Partners wird. Man kann aber Ansprüche einer Elternschaft erwerben, indem man das Kind adoptiert. Somit ist die Elternschaft im Paar hergestellt.

Revue: Was genau sieht das Gesetz vor, wenn ein gleichgeschlechtliches und verheiratetes Paar ein Kind adoptieren will?

François Biltgen: Das Gesetz sieht die "adoption simple" vor, das heißt die Bindungen zu den biologischen Eltern werden nicht abgebrochen, es kommen noch weitere Eltern hinzu. Bei der "Volladoption" werden biologische Eltern durch juristische ersetzt, dies ist in gleichgeschlechtlichen Ehen nicht vorgesehen.

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